AT Schulungen & Prüfservice
 

Fahrzeuge prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person  gem. DGUV V 70, ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Grundsatz 314-003  


Dauer: 1 Tag


Teilnehmerkreis: 

Personen vom Fahrzeughaltenden, aus der Fahrzeugtechnik, Automobilindustrie, Monteure und ihre Flottenfahrzeuge, Unternehmen mit einem Fuhrpark, welche zukünftig die Überprüfung und Wartung von gewerblich genutzten Fahrzeugen übernehmen werden.


Voraussetzungen:

Zur Prüfung von Fahrzeugen gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Fahrzeugen verfügt.


Inhalt:

 - Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften

- Befähigte Person gemäß TRBS 1203: Allgemeine Anforderungen

- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge 

- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige

- Pflichten der regelmäßigen Prüfung 

- Verantwortung und Haftung

- Festlegung der Prüffristen

- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen

- Mängel an Fahrzeugen

- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung

- Durchführung eine Inspektion in der Theorie und Praxis

- schriftliche Abschlussprüfung

                                                                                  

Abschluss:

Zertifikat


Ihr Nutzen:

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss eine Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mindestens einmal jährlich durch eine zur befähigten Person beauftragte Person durchgeführt werden.
Diese Schulung vermittelt Ihnen Kenntnisse, die Sie als Befähigte Person für die sachkundige Prüfung von Fahrzeugen benötigen. Sie lernen die betreffenden Rechtsvorschriften und die damit verbundenen Verantwortungs- und Haftungsfragen kennen. Dazu wird Ihnen das notwendige praktische Wissen vermittelt, um die Funktionstüchtigkeit der Fahrzeuge prüfen zu können.


Termine:

Dieser Kurs findet nach terminlicher Rücksprache in Ihrem Unternehmen statt.

 

 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 


 
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